Beeidigte Übersetzungen

Beeidigte (auch vereidigte bzw. ermächtigte) Übersetzer:innen fertigen offiziell bestätigte Übersetzungen an, d. h. sie bescheinigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung.

Wir betreuen aktuell ausschließlich Bestandskunden und können leider keine neuen Aufträge im Bereich Urkundenübersetzung annehmen.

Angebot
  • Was sind beeidigte Übersetzungen?

    Beeidigte (auch vereidigte bzw. ermächtigte) Übersetzer fertigen offiziell bestätigte Übersetzungen an, d. h. sie bescheinigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Urkundenübersetzer sind laut den Rechtsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes öffentlich bestellt und allgemein vereidigt/beeidigt oder ermächtigt. Beeidigte Übersetzungen werden beispielsweise für die Anmeldung einer Eheschließung oder für die Anerkennung eines Schulabschlusses oder die Beantragung einer neuen Staatsbürgerschaft benötigt.

  • Was ist wichtig bei beeidigten Übersetzungen?

    Es lohnt sich, im Vornherein zu klären, ob die Übersetzung vom Original angefertigt werden muss oder ob ein Scan/eine Kopie vom Original ausreicht. Bitte sprechen Sie dazu mit der zuständigen Behörde/mit dem zuständigen Amt, für das Sie die beeidigte Übersetzung benötigen.

  • Was kostet das?
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